Für viele Firmen kann es sich lohnen, sich einen Markennamen eintragen zu lassen. Sei es zur Absicherung des Domainnamens, des Firmennamens oder eines Produktes. Jedes Zeichen, das die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheidbar darstellt (Wörter, Slogans, Namen, Logos, …) kann Gegenstand einer Markeneintragung sein und für eine beliebige Anzahl von Waren bzw. Dienstleistungsklassen angemeldet werden.
Ein Markenname ist oftmals ein Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Mitbewerbern, gerade wenn man sich in einen heißumkämpften Markt bewegt und eine Internetseite bei den Suchmaschinen nach oben bringen und damit mehr Kunden gewinnen möchte.
Gemeinschaftsmarke (EU-Marke)
War der Schutz einer Marke vor ca. 15 Jahren noch sehr teuer, um nicht zu sagen unbezahlbar bzw. unrentabel für kleine und mittelständische Betriebe, da man sich für jedes Land getrennt anmelden mußte, so wurde eine Markenanmeldung mit der Einführung der Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) am 1. April 1996 bedeutend kostengünstiger. Die Anmeldung einer europäischen Gemeinschaftsmarke war zwar etwas teurer als eine rein deutsche Markenanmeldung, dafür bot sie allerdings den einheitlichen Markenschutz in allen 27 Mitgliedsstaaten. Bei einer Erweiterung der europäischen Gemeinschaft wurden und werden sogar die Rechte auf die beitretenden Staaten automatisch ausgedehnt.
Von vielen unbeachtet ist die Gebührenreform des HABM (Amt der europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern) am 1. Mai 2009 geblieben. Musste man bis zum 31. April 2009 noch eine Anmeldegebühr von 750 EUR für eine europäische Gemeinschaftsmarkenanmeldung (mit drei Klassen inclusive) bezahlen und dann nochmals eine Eintragungsgebühr von 850 bei Zuteilung der Marke, so reduziert sich diese seit dem 1. Mai 2009 auf nur noch 900 EUR bei elektronischer Einreichung (E-Filing) bzw. 1050 EUR bei Einreichung in Papierform.
Damit ist eine Markenanmeldung nunmehr auch für Kleinstfirmen kostenmäßig überschaubar und das vereinfachte Eintragungsverfahren ist meines Erachtens durchaus anmelderfreundlich zu nennen.
Markenrecherche im Vorfeld
Aber wie immer gilt auch hier, dass man seine Hausaufgaben im Vorfeld gemacht haben sollte. Vor der Anmeldung einer Marke ist zu prüfen, ob die Marke überhaupt anmeldefähig ist und gegebenenfalls schon Markenrechte bestehen bzw. für welche Klassen diese Markenrechte evtl. schon vergeben sind. Eine Gemeinschaftsmarke wird nur insgesamt eingetragen oder zurückgewiesen. Wenn die Marke in der beantragten Klasse also in 26 Ländern frei wäre, aber in einem Land schon geschützt, dann …. hängt es vom Einzelfall ab. Man kann Pech haben und die Anmeldegebühr ist weg oder die Beurteilung kann ergeben, dass dies kein Hinderungsgrund ist. Das Gemeinschaftsmarkensystem ist von den nationalen Rechtssystemen unabhängig, die nationalen Eintragungen innerhalb der Mitgliedsstaaten können einer Eintragung als Gemeinschaftsmarke entgegenstehen, müssen aber nicht.
Gut, wenn die Markenrecherche keine bestehenden nationalen Markenanmeldungen zu Tage gebracht hat, ansonsten sollte ein auf dieses Fachgebiet spezialisierter Anwalt konsultiert werden, um die Erfolgsaussichten einer Markenanmeldung vor der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke abschätzen zu können.
Warnung vor falschen Zahlungsaufforderungen: Aufpassen sollte man nach einer Anmeldung allerdings, dass man nur die Zahlungsaufforderungen der HABM, des offiziellen Amtes bezahlt, denn es gibt sehr viele unseriöse Trittbrettfahrer, die einem nach einer Markenanmeldung recht offiziell wirkende Zahlungsaufforderungen schicken.
Weiterführende Links
HABM - Amt der europäischen Union für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke
Vorsicht bei diesen Unternehmen - Seite mit einer Liste von Unternehmen, die irreführende Rechnungen verschicken

